Umweltkennzeichnung der Verpackungen in Italien
Ab dem 1. Januar 2023 wird die Pflicht zur korrekten Kennzeichnung der in Italien in Verkehr gebrachten Verpackungen gemäß des Gesetzesdekrets Nr. 116 vom 3. September 2020 in Kraft treten. Diese Verpflichtung betrifft sowohl die Hersteller als auch die Abfüller und Vertreiber von Verpackungen, die für den italienischen Markt bestimmt sind.
In Anbetracht der zahlreichen Anfragen von deutschen Unternehmen hat die AHK-Italien die wichtigsten Informationen über dieses Thema in einem Infoblatt zusammengestellt. Für eventuelle Rückfragen steht das Team Umweltdienstleistungen zur Verfügung.